Bußgelder in Griechenland
Nichts ist ärgerlicher als wenn man in seinem Urlaub vom Staat zur Kasse gebeten wird. Die Bußgelder sind in Grichenland, wie überall in Europa, deutlich höher als bei uns in Deutschland. So kann das Bußgeld schon mal ein riesiges Loch in die Urlaubskasse reißen. Und wenn Sie pech haben, dürfen Sie erst ausreisen, nachdem Sie das Bußgeld bezahlt haben.
Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit in Griechenland für alle Fahrzeuge bei 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten die in der Tabelle angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Die wichtigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen in Griechenland
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Fahrzeugart | Autobahn | Schnell-Straße | Sonstige Straßen |
PKW | 130 | 110 | 90 |
Busse, allgemein | 100 | 90 | 80 |
Busse, diverse | 80 | 80 | 70 |
Schulbusse | 80 | 80 | 60 |
LKW bis 3,5 t | 100 | 90 | 80 |
Motorräder bis 125 ccm | 80 | 80 | 70 |
Motorräder über 125 ccm | 130 | 110 | 90 |
Motorräder mit Seitenwagen | 70 | 70 | 60 |
Mopeds, Land- und Baumaschinen | 40 | 40 | 40 |
Bußgelder für verschiedene Vergehen
Die Bußgelder in Griechenland sind im Vergleich zu Deutschland deutlich teurer. Hier finden sie ein kurze Information über die wichtigsten Bußgelder.
In Griechenland gibt es keine Lichtpflicht. Für eine bessere Sichbarkeit ist es aber empfehlenswert besonders außerhalb geschlossener Ortschften das Licht am Fahrzeug ein zu schalten. Durch das teilweise gleißende Licht der griechischen Sonne sind anderen Fahrzeuge ohne Licht manchmal sehr schlecht zu sehen.
Vergehen | Bußgeld | Fahrverbot, Stillegung, Haftstrafe | Bei Zahlung binnen 10 Tagen |
Defektes oder unvorschriftsmäßiges Stand-, Brems-, Blink-, Abblend-, Fernlicht | 150€ | 3 Tage | |
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h | 40 € | 20 € | |
Überschreitung 20 bis 30 km/h | 100 € | 50 € | |
Überschreitung.mehr als 30 km/h | 350 € | 60 Tage | 175 € |
Geschwindigkeit von über 150 km/h auf Autobahn oder 130 km/h auf Schnellstraße oder 120 km/h auf sonstiger Straße | 350€ | 60 Tage | |
Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit | 80€ | ||
Sicherheitsabstand bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit. | 80€ | ||
Alkohol 0, 5 bis 0, 8 Promille | 200 € | 100 € | |
Alkohol 0, 8 bis 1,1 Promille | 700 € | 90 Tage | 350 € |
Alkohol über 1,1 Promille | 1.200 € | 180 Tage und mind. 2 Monate Gefängnis | 600 € |
Alkohol über 1,1 Promille Alkohol im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren | 2.000 € | 5 Jahre Fahrverbot u. mind. 6 Monate Haft | 1.000 € |
Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Helm, nicht vorhandener indersitz | 350 € | 10 Tage | 175 € |
Verbotenes Überholen | 700 € | 20 Tage / 20 Tage* | 350 € |
Nicht beachten einer roten Ampel | 700 € | 60 Tage / 20 Tage* | 350 € |
Rote Ampel, Fußgänger | 40€ | ||
Nicht beachten eines Stopp-Schildes | 700 € | 20 Tage / 20 Tage* | 350 € |
Beteiligung an unerlaubten Rennen | 700 € | 30 Tage / 30 Tage* | 350 € |
Häufiger Spurwechsel | 700 € | 30 Tage / 10 Tage* | 350 € |
Missbrauch der Hupe | 20€ | ||
Benutzung von Busfahrbahnen | 200€ | 9 Tage | |
Umfahren einer geschlossenen Halbschranke | 700 € | 60 Tage / 20 Tage* | 350 € |
Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen, in Tunneln und Einbahnstraßen | 700 € | 20 Tage / 20 Tage* | 350 € |
Behinderung von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen oder in Fußgängerzonen | 200 € | 10 Tage / 10 Tage* | 100 € |
Falschparken | 80 € | 10 Tage / 20 Tage* | 40 € |
Unberechtiges Parken auf Behindertenparkpl. | 150 € | 10 Tage / 10 Tage* | 75 € |
Benutzung von Radio oder Telefon beim Motorradfahren | 150 € | 30 Tage | 75 € |
Benutzung von Fernsehern oder. Telefon beim Autofahren | 100 € | 30 Tage | 50 € |
Fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung | 200 € | 20 Tage / 20 Tage* | 100 € |
Parken im Kreuzungsbereich | 350 € | 20 Tage / 20 Tage* | 175 € |
Verwendung von Radar- o. Laser-Warngeräten | 2.000 € | 30 Tage / 60 Tage* | 1.000 € |
*Wird das Fahrzeug Stillgelegt, werden Führerschein, Fahrzeugschein und Nummernschilder einbehalten! |
Wichtige Hinweise zu den Bußgeldern
Wird Ihnen ein Strafmandat zu Unrecht erteilt, können sie innerhalb von 3 Tagen bei dem Leiter der zuständigen Dienststelle, in der Regel das Polizeirevier, persönlich Einspruch einlegen. Wird der Einspruch akzeptiert, werden die Strafpunkte gelöscht.
In Griechenland wird der Verstoß immer für das Auto festgestellt. Es wird also nur das KFZ-Kennzeichen registriert, der Fahrer interessiert bei der Feststellung des Verstoßes nicht unbedingt. Wenn der Fahrer greifbar ist, werden seine Daten aber notiert.
Wenn ein Verstoß auf Basis des Kfz-Kennzeichens festgestellt wird, erhält der Halter des Fahrzeuges das Protokoll zugestellt. Er ist auch für die Zahlung der Strafe zuständig und erhält die Punkte für das Vergehen. Sollte der Halter nicht der Fahrer sein der das Vergehen begangen hat, muss er dies innerhalb von 5 Tagen nachdem er das Protokoll erhalten hat der zuständigen Dienststelle mitteilen. Er muss dann den Fahrer, der das Fahrzeug in der fraglichen Zeit gefahren hat und damit den Verstoß begangen hat, nennen. Dies gilt natürlich auch für Leasing und Mietfahrzeuge.
Wenn das Bußgeld innerhalb von 10 Tagen nach der Feststellung des Vergehens bezahlt wird, wird das Bußgeld um 50% reduziert.
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